BGBl. I Nr. 18/2021
BGBl. I Nr. 18/2021 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, des Normverbrauchsabgabegesetzes und des Elektrizitätsabgabegesetzes – Ausnahme des Bahnstroms von der Elektrizitätsabgabe für selbsterzeugte Energie aus erneuerbaren Primärenergieträgern bzw. Festlegung der Elektrizitätsabgabe von nicht aus erneuerbaren Primärenergieträgern erzeugten elektrischen Energie mit 0,0018 Euro/kWh